Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen von LK trading erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kun- den, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn der Kunde vor und/oder bei Vertragsschluss bzw. in einem Bestätigungs-schreiben auf eigene Geschäftsbedingun- gen verweist, es sei denn, diesen wurde durch LK trading ausdrücklich zugestimmt.
(2) Sollte LK trading einmal von einer Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Ge- brauch machen, bedeutet dies nicht, daß LK trading auch für die Zukunft auf diese Regelung verzichtet. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen LK trading und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages oder in Zusammenhang mit diesem getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Die Angebote von LK trading sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Ange- bote hält sich LK trading einen Monat ab Datum des Angebots gebunden. Bestellungen und mündliche Angebote sind für LK trading nur verbindlich, wenn sie von LK trading schriftlich bestätigt werden. Von der Bestellung des Kunden abweichende Bestätigungen werden verbindlich, wenn ihnen nicht unverzüg- lich widersprochen wird.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Normen, technische und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie von LK trading schriftlich bestätigt werden. Macht LK trading im Zusammen- hang mit dem Vertrag anwendungstechnische Angaben oder gibt sie entsprechende Empfehlungen ab, so stellen diese keine Garantieerklärungen dar. Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, die Geeignetheit der Kaufsache bzw. der Leistung von LK trading sowie der vorgenannten Angaben und Empfehlungen für die eigenen Verwendungszwecke durch eigene Versuche zu überprüfen. Ein über den Vertrag hinausge- hender Beratungsvertrag kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch LK trading wirksam. Für Druck- und sonstige Fehler im Katalog, in Prospekten und sonstigen Unterlagen sowie für Fehler auf den Inter- netseiten haftet LK trading nicht.
(3) LK trading behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. LK trading ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Waren vorzunehmen. Erfolgt eine solche Konstrukti-onsänderung zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Übergabe der Ware bzw. der Erbringung der Leistung, so ist der Kunde nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn die Kon- struktionsänderung durch eine Änderung der Gesetzeslage und/oder die Änderung sonstiger technischer Normen (DIN, TA etc.) erforderlich wurde.
(4) Die Angestellten von LK trading sind nicht befugt, mündliche Nebenab-reden zu treffen oder mündli- che Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht bis zu 2 Wochen für Verbraucher Ausschluss des Widerrufs
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, da das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch selbständi- gen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Fax) oder durch Rücksen- dung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt die- ser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht-zeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
(2) Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an: LK trading, Nienstedter Str. 78; 30890 Barsinghausen
Der Widerruf kann online erfolgen unter: info(at)LK-trading.net
oder per Brief an: LK trading, Nienstedter Str. 78; 30890 Barsinghausen.
(3) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an LK trading zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz an LK trading leisten. Bei der Überlassung

von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Paket-versandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.
(4) Ausschluss des Widerrufs: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürf- nisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Ende der Widerrufsbelehrung § 4 Preise
(1) Es gelten die Preise, die in der Auftragsbestätigung von LK trading genannt werden. Zusätzlich be- auftragte Leistungen und Lieferungen, wie z.B. Verpackung, Transport und Versicherung, werden jeweils gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der in Deutschland jeweils geltenden gesetzli- chen Umsatzsteuer. Diese wird bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Rechnung gestellt, sofern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden nicht vorliegt.
(2) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbar-tem Liefertermin bzw. dem Termin der Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen bzw. wenn zwischen Vertrags- schluss und tatsächlicher Lieferung bzw. tat-sächlicher Leistungserbringung mehr als sechs Wochen lie- gen und dies vom Kunden zu vertreten ist. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung bzw. der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise und/oder werden neue Abgaben und Belastungen eingeführt, so ist LK trading berechtigt, den Preis angemessen entspre- chend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preis- erhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von LK trading nach Rechnungsstellung ge- mäss Vereinbarung ohne Abzug zahlbar.
(2) LK trading ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. LK trading wird in diesem Falle den Kunden über die Art der er- folgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist LK trading berech- tigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzu- rechnen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn LK trading über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist LK trading berechtigt, von dem betref-fenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch LK trading ist zulässig.
(5) Wenn LK trading Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunde in Frage stellen, insbesondere eine Bank einen Scheck nicht einlöst oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, so ist LK trading berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. LK trading ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlan- gen.
§ 6 Lieferung ( Ort, Termin, sonstige Bedingungen)
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von LK trading. Wird die Ware an den Kunden oder einen von diesem be- stimmten Ort ausgeliefert bzw. die bestellte Leistung dort erbracht, so stellt LK trading dies dem Kun- den gesondert in Rechnung. LK trading behält sich die Wahl des Transportmittels (z. B. Spedition, Pa- ketdienst etc.) vor. Ändert sich der vom Kunden bestimmte Ort der Auslieferung bzw. Leistungserbrin- gung, so teilt der Kunde dies LK trading rechtzeitig vor der Auslieferung mit. Unterlässt der Kunde die Mitteilung oder erfolgt sie verspätet, hat der Kunde LK trading den hieraus entstehenden Schaden zu
erstatten, insbesondere erhöhte Transport- und sonstige Kosten.
Nimmt der Kunde oder die von ihm bestimmte Empfangsperson die Ware bzw. Leistung unberechtigter- weise nicht an oder ist der Kunde oder die von ihm bestimmte Empfangsperson zum angekündigten Lie- fer- bzw. Leistungszeitpunkt nicht an dem zur Übergabe/Leistungserbringung bestimmten Ort anwesend, so hat der Kunde LK trading alle hieraus entstehenden Kosten, insbesondere Transportkos-ten, zu er- statten. In diesem Falle vereinbaren LK trading und der Kunde einen neuen Liefer- bzw. Leistungszeit- punkt.
Erfolgt die Auslieferung bzw. Leistung auf eine Baustelle, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zu der Baustelle und ihr Befahren sowie das Entla-den der Ware gefahrlos möglich ist. Kommt es auf der Baustelle zu einem Unfall, ist der Kunde für die hieraus entstehenden Schäden verantwortlich. § 9 gilt entspre-chend.
(2) Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die LK trading die Lieferung bzw. Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unterbrechung der Kommunikationsmöglichkeiten, Überschwemmungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von LK trading oder deren Unterlieferanten eintreten , hat LK trading auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen LK trading, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzu-treten.
4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemes-sener Nachfristset- zung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird LK trading von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadens- ersatzan-sprüche herleiten. § 9 ist entsprechend anzuwenden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Rück- erstattung etwaiger Anzahlungen. Auf die genannten Umstände kann sich LK trading nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
(5) Sofern LK trading die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind aus- geschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von LK trading. Des weiteren gilt für die Beschränkung der Haftung § 9. Daneben kann der Kunde, wenn er LK trading zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(6) LK trading ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
(7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von LK trading setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist LK trading berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Hierzu zählen insbesondere Stand-, Vorhaltungs- und Lagerkosten. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald ihm die Ware übergeben ist. Im Falle eines Versendungs- kaufs geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person über- geben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von LK trading bzw. das Lager des Lieferanten von LK trading verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent so- wie etwaiger Forderungen aus Transportleistungen), die LK trading aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden LK trading die nachstehenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als
20% übersteigt.
(2) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von LK trading. Der Kunde verwahrt das Eigentum von LK tra- ding unentgeltlich. Ware, an der LK trading Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, wenn sie bezahlt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Verkauft der Kunde die Vorbehalts- ware weiter, obwohl sie nicht bezahlt ist, so tritt er die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forde- rungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an LK trading ab. Zum Einzug dieser Forderungen ist der Kunde nicht ermächtigt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Ei- gentum von LK trading hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit LK trading ihre Eigen- tumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, LK trading die in diesem Zusam- menhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kun- de.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug und wesentlicher Vermö- gensverschlechterung – ist LK trading berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Kosten der Herausgabe hat der Kunde zu tragen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Verjährung der Ansprüche wegen mangelhafter Ware bzw. Leistung beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte bzw. ab Abnahme der Leistung. Dies gilt entsprechend für Minderungs- und Rücktrittsrechte des Kunden.
2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von LK trading nicht befolgt, Änderungen an den Pro- dukten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Origi- nalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entspre-chende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeige- führt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Kunde muss die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach der Ablieferung bzw. der Leistungserbringung untersuchen. Im Falle einer beabsichtigten Weiterverarbeitung umfasst diese Untersuchungspflicht auch die Geeignetheit der Ware bzw. Leistung für den vorgesehenen Ver- wendungszweck. Der Kunde muss LK trading Mängel sowie Beanstandungen hinsichtlich der Menge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht ent- deckt werden können, sind LK trading unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte von LK trading einen Mangel aufweisen, ver- langt LK trading nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, dass:
• das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung zu LK trading geschickt wird,
• der Kunde das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker von LK trading zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen, oder
• der Kaufpreis bzw. die Vergütung gemindert wird.
Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenom- men werden, kann LK trading diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berech- net werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von LK trading zu bezahlen sind.
(5) Ausgetauschte Teile werden Eigentum von LK trading.
(6) Entscheidet sich LK trading für die Nachbesserung und schlägt diese nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. (7) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(8) Ansprüche gegen LK trading wegen Mängel stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(9) Dieser Absatz gilt nur für Wasserspender und Zubehör: Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die durch Verkalkung, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, Wartungsvorschriften oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
§ 10 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaub- ter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LK trading für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt wer-den, es sei denn, ein von LK trading garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gera- de, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von LK trading entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung von LK trading ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren An- gestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht und Abtretungsausschluss
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegen- ansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demsel-ben Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von LK trading nicht übertragbar.
§ 12 Gerichtsstand,Rechtswahl,salvatorische Klausel
(1) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder handelt es sich bei ihm um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von LK trading als vereinbart. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Aus- land verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be- kannt ist, gilt für Klagen gegen den Kunden als ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Sitz von LK trading als vereinbart.
(2) Die Gerichtsstandsvereinbarung in Abs. 1 gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
(3) Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LK trading und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen In- ternationalen Privatrechts.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so be- rührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in ei- nem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.